Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes
Mit dem Investitionssofortprogramm wird der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in mehreren Stufen gesenkt. Ziel ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis und die Förderung von Investitionen.
Hintergrund
Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG ermöglicht es Einzelunternehmern und Mitunternehmern, nicht entnommene Gewinne aus bestimmten betrieblichen Einkunftsarten zu einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern. Dies soll die Eigenkapitalausstattung stärken und Investitionen erleichtern. Die Begünstigung gilt ausschließlich für Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit, die durch Bilanzierung ermittelt werden.
Das ändert sich
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Der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne wird in drei Stufen abgesenkt:
- Von derzeit 28,25 % auf 27 % für die Veranlagungszeiträume 2028/2029
- Auf 26 % für die Veranlagungszeiträume 2030/2031
- Auf 25 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032
- Die Absenkung betrifft Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und nicht privat entnommen werden.
- Die Regelung gilt für Einzelunternehmer, natürliche Personen als Gesellschafter von Mitunternehmerschaften sowie persönlich haftende Gesellschafter von KGaA, sofern die Gewinne durch Bilanzierung ermittelt werden.
- Die Thesaurierungsbegünstigung kann betriebs- bzw. gesellschafterbezogen beantragt werden und ist an bestimmte Mindestgrenzen gebunden (mehr als 10 % Anteil am Gewinn oder mehr als 10.000 EUR).
Inkrafttreten
- Die erste Stufe der Steuersatzsenkung tritt für die Veranlagungszeiträume 2028/2029 in Kraft.
- Weitere Senkungen erfolgen für die Veranlagungszeiträume 2030/2031 und ab 2032.