Änderungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag
Familien werden durch höhere Freibeträge und mehr Kindergeld steuerlich gefördert.
Das ändert sich
- Das Kindergeld erhöht sich um 4 EUR auf 259 EUR monatlich je Kind.
- Der Kinderfreibetrag steigt je Elternteil um 78 EUR auf 3.414 EUR (bei Ehegatten zusammen 6.828 EUR).
- Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt bei 1.464 EUR je Elternteil (zusammen 2.928 EUR).
- Gesamtfreibetrag bei zusammen veranlagten Ehegatten: 9.756 EUR je Kind.
Inkrafttreten
Ab 1.1.2026.