Artikel aus dem Themenbereich: Sonstiges vom 15. Januar 2026

Änderungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag

Familien werden durch höhere Freibeträge und mehr Kindergeld steuerlich gefördert.

Das ändert sich

  • Das Kindergeld erhöht sich um 4 EUR auf 259 EUR monatlich je Kind.
  • Der Kinderfreibetrag steigt je Elternteil um 78 EUR auf 3.414 EUR (bei Ehegatten zusammen 6.828 EUR).
  • Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt bei 1.464 EUR je Elternteil (zusammen 2.928 EUR).
  • Gesamtfreibetrag bei zusammen veranlagten Ehegatten: 9.756 EUR je Kind.

Inkrafttreten

Ab 1.1.2026.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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