Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Unternehmer vom 16. Juli 2025

Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Die Finanzverwaltung informiert zum Bestätigungsverfahren bei ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.

Das Bestätigungsverfahren läuft über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dort kann ein Unternehmen online prüfen lassen, ob eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gültig ist. Auf Wunsch gibt es auch eine qualifizierte Bestätigung: Dabei wird zusätzlich überprüft, ob die Nummer zu einem bestimmten Firmennamen und einer bestimmten Anschrift gehört.

Diese Prüfung ist besonders wichtig bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU). Wer keine gültige USt-IdNr. nachweist, riskiert, dass die Lieferung nachträglich versteuert werden muss.

Die Abfrage ist kostenlos und kann online durchgeführt werden. Gerade bei neuen Geschäftspartnern oder größeren Aufträgen ist die Prüfung ein wichtiges Mittel zur Absicherung.

Die Finanzverwaltung stellt aktuell klar, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst. Anfragen kann demnach jeder Inhaber einer deutschen USt-IdNr. stellen. Die Anfragen können sowohl als einfache als auch als qualifizierte Anfragen gestellt werden.

Neben der Anfrage zu einzelnen USt-IdNrn. besteht auch die Möglichkeit, mehrere Anfragen zu USt-IdNrn. gleichzeitig zu stellen. Die Grundsätze des BMF-Schreibens gelten ab dem 20. Juli 2025.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0