Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge
Ab dem 1.7.2025 wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen von bisher 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben. Dies erleichtert die Nutzung hochwertiger Elektrofahrzeuge als Firmenwagen und erweitert den Kreis der begünstigten Modelle.
Das ändert sich
Ab dem 1. Juli 2025 gilt für reine Elektro-Dienstwagen eine erhöhte Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 EUR (zuvor 70.000 EUR) für die Anwendung der günstigen 0,25 %-Methode.
Werden ab diesem Zeitpunkt neue oder gebrauchte Elektro-Firmenwagen angeschafft oder geleast (bis spätestens 31. Dezember 2030), wird der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung weiterhin um 75 % reduziert.
Die Vergünstigung betrifft sowohl die pauschale 1 %-Regelung als auch die Fahrtenbuchmethode: Die Berechnungsgrundlage für die Privatnutzung beträgt dann nur noch 25 % des Listenpreises.
Inkrafttreten
- Die neue Bruttolistenpreisgrenze gilt für Kraftfahrzeuge, die nach dem 30.6.2025 angeschafft oder geleast werden. Für vor dem 1.7.2025 angeschaffte oder geleaste Fahrzeuge bleiben die bisherigen Grenzbeträge von 70.000 EUR bzw. 60.000 EUR maßgeblich.
- Die Regelung ist befristet und gilt für Anschaffungen bis zum 31.12.2030.