Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Unternehmer vom 22. August 2025

E-Bilanz: Neue Taxonomien veröffentlicht

Unternehmen müssen ihre Bilanz jedes Jahr elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dabei ist es wichtig, dass alle vorgeschriebenen Angaben vollständig und im richtigen Format übermittelt werden.

Hintergrund

Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Version der sogenannten Taxonomie (Version 6.9) veröffentlicht. Diese regelt, wie die Daten aufgebaut sein müssen. Die neue Version gilt verpflichtend für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Freiwillig kann sie auch schon für 2025 genutzt werden. Die elektronische Übermittlung mit der neuen Taxonomie ist ab Mai 2026 möglich.

Kontennachweise

Neu ist außerdem: Ab dem Jahr 2025 müssen Unternehmen zusätzlich zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einen sogenannten Kontennachweis übermitteln. Dabei müssen zumindest alle Sachkonten, die einen Saldo aufweisen, angegeben werden – inklusive Kontonummer, Kontobeschreibung, Saldo und zugeordneter Bilanzposition. Eine Zusammenfassung einzelner Konten, etwa mehrerer Bankkonten zu einem Gesamtwert, ist in der Regel nicht erlaubt. Personengesellschaften müssen den Kontennachweis auch für Sonder- und Ergänzungsbilanzen einreichen.

Falls technische Probleme die elektronische Übermittlung verhindern, kann der Kontennachweis vorübergehend auf anderem Weg eingereicht werden. In diesem Fall muss der Grund gesondert angegeben werden.


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