Finanzgericht Düsseldorf prüft Neuregelungen zur Grundsteuer
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf musste sich mit den Neuregelungen zur Grundsteuer befassen und kam zu dem Schluss: Die Regeln, nach denen der Wert von Grundstücken für die Grundsteuer berechnet wird, verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.
Mit der neuen Grundsteuerreform werden Grundstücke nach neuen Bewertungsregeln eingestuft. Seit 1.1.2025 kommt die neue Grundsteuerberechnung zur Anwendung (Stichtag für die Bewertung ist rückwirkend der 1.1.2022). Doch die Neuregelung stößt auf viel Kritik – und beschäftigt derzeit die Gerichte. So auch das FG Düsseldorf. Geklagt hatte eine Frau, die zwei Wohnungen besitzt. Sie hatte ihre Grundsteuererklärungen abgegeben und die Bescheide wurden entsprechend erlassen. Trotzdem wollte sie, dass ihre Bescheide aufgehoben werden – weil sie die gesetzlichen Bewertungsregeln für ungerecht und verfassungswidrig hält. Sie verwies dabei auf ein Gutachten eines bekannten Professors und ein anderes Gerichtsurteil aus Rheinland-Pfalz.
Das FG Düsseldorf folgte dieser Argumentation nicht. Das Gericht hält die gesetzliche Regelung für verfassungsgemäß – sowohl hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes als auch im Hinblick auf Gleichheits- und Freiheitsrechte der Klägerin.
Die Klägerin hat Revision eingelegt. Damit wird sich nun die nächste Instanz mit der Grundsteuerreform beschäftigen.