Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Eine gesetzliche Regelung in § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht die Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Die Finanzverwaltung hat aktuell in einem umfangreichen Schreiben Stellung bezogen.
Hintergrund
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gibt es, um energetische Sanierungen von selbstgenutzten Wohnhäusern oder Wohnungen steuerlich zu fördern. Wer also entsprechende Maßnahmen durchführt, kann einen Teil der Kosten direkt von seiner Einkommensteuer abziehen.
Ziel ist es, private Haus- und Wohnungsbesitzer zu motivieren, in mehr Klimaschutz und Energieeinsparung zu investieren.
Neues Schreiben sorgt für Klarheit
Das neue Schreiben der Finanzverwaltung beantwortet eine Vielzahl von Einzel- und Anwendungsfragen - sowohl für die Finanzverwaltung als auch für Bürger – etwa zu Fördervoraussetzungen, begünstigten Aufwendungen oder Nachweisen.
Es enthält u.a. eine Anlage mit typischen förderfähigen Maßnahmen zu
- Wärmedämmung von Außenwänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
Wer energetisch sanieren möchte profitiert steuerlich von bis zu 40.000 EUR Steuerermäßigung (über drei Jahre verteilt) – vorausgesetzt, Mindestanforderungen und Nachweise werden erfüllt.
Eigentümer können sich mit dem neuen Schreiben detailliert darüber informieren, welche Maßnahmen anerkannt werden und welche Anforderungen erfüllt werden müssen (BMF, Schreiben vom 21.8.2025, IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050).