Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Arbeitnehmer vom 15. Februar 2025

Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer

Die Fünftelungsregelung kann im Rahmen des Lohnsteuerabzugs nicht mehr angewendet werden.

Das ändert sich

Derzeit kann die Tarifermäßigung für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten), die sog. Fünftelregelung, bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden.

Da dieses Verfahren für Arbeitgeber kompliziert ist, wird es gestrichen. Die Tarifermäßigung können Arbeitnehmer weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen.

Inkrafttreten

Gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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