Artikel aus dem Themenbereich: Sonstige Steuern vom 15. Februar 2025

Grunderwerbsteuer: Wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört

Die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft wird gesetzlich definiert.

Das ändert sich

Ein Grundstück gehört zum Vermögen der Gesellschaft, die zuletzt einen Grundtatbestand nach § 1 Abs. 1 GrEStG über das Grundstück verwirklicht hat, wenn und solange keine Rückgängigmachung des Erwerbs erfolgte.

Zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen bestimmt das Gesetz, dass die neue Zuordnungsregelung keine Anwendung findet auf

  • Rechtsvorgänge, die rückgängig gemacht wurden, und
  • auf Grundstücke, die zurückerworben wurden,

soweit dies dazu führt, dass ein Erwerbsvorgang vermieden wird.

Ohne diese gesetzliche Regelung könnte z.B. eine Gesellschaft grundbesitzlos gemacht werden, ihre Gesellschaftsanteile – ohne Verwirklichung eines Ergänzungstatbestands – veräußert und anschließend das zuvor geschlossene Grundstücksgeschäft rückabgewickelt werden.

Inkrafttreten

Nach der verabschiedeten Fassung gilt die Neuregelung erstmals für Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, die nach dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 verwirklicht werden. Es sind auch Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG zu berücksichtigen, die vor dem Tag nach der Verkündung des JStG 2024 verwirklicht wurden.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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