Artikel aus dem Themenbereich: Sonstiges vom 15. November 2025

Keine Wiedererhebung der Vermögensteuer durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Trotz öffentlicher Diskussionen und finanzieller Herausforderungen sieht der aktuelle Koalitionsvertrag keine entsprechenden Maßnahmen vor. Gründe sind unter anderem hohe Verwaltungskosten und mögliche negative wirtschaftliche Folgen.

Hintergrund

In den letzten Jahren wurde die Vermögensteuer in Deutschland immer wieder diskutiert, vor allem wegen steigender Ausgaben in den Haushalten von Bund und Ländern. Die Vermögensteuer ist eine Steuer auf das gesamte Vermögen einer Person oder eines Unternehmens. Sie wurde seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hatte, dass die damalige Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Das entsprechende Gesetz (Vermögensteuergesetz, VStG) ist zwar weiterhin gültig, wird aber nicht angewendet, da keine neue gesetzliche Regelung geschaffen wurde.

Die Diskussion um die Wiedereinführung der Vermögensteuer kommt immer wieder auf, wenn es um die Finanzierung staatlicher Aufgaben geht. Befürworter argumentieren, dass hohe Vermögen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen sollten. Kritiker weisen darauf hin, dass eine Vermögensteuer zu Ausweichreaktionen führen kann, z.B. zur Abwanderung von vermögenden Personen ins Ausland. Außerdem ist der volkswirtschaftliche Nutzen umstritten, da die Erhebung und Bewertung von Vermögen sehr aufwendig und teuer ist.

Praxis-Beispiel

Wenn eine Person ein großes Immobilienvermögen besitzt, müsste dieses regelmäßig bewertet werden, um die Steuer zu berechnen. Das verursacht hohe Kosten und kann zu Streitigkeiten über den Wert führen.

Entscheidung

Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklungen rund um die Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen. Dazu gehören politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Aspekte. Im aktuellen Koalitionsvertrag gibt es jedoch keine Pläne, die Vermögensteuer wieder einzuführen.

Ein wichtiger Grund gegen die Wiedereinführung sind die hohen Kosten für die Verwaltung und die Bewertung der Vermögenswerte. Diese Kosten würden einen großen Teil der möglichen Einnahmen aufbrauchen. Außerdem könnten vermögende Personen versuchen, ihr Vermögen ins Ausland zu verlagern, um der Steuer zu entgehen.

International setzt sich die Bundesregierung für eine bessere Zusammenarbeit bei der Besteuerung sehr wohlhabender Privatpersonen ein. Im Rahmen der G20 wurde eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, die eine effektivere Besteuerung weltweit zum Ziel hat. Das bedeutet, dass Deutschland auf internationaler Ebene aktiv ist, aber im Inland keine eigenen Schritte zur Wiedererhebung der Vermögensteuer plant.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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