Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2026
Wer selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragt, muss auch an die Künstlersozialabgabe denken. Im Jahr 2026 soll die Abgabe auf 4,9 Prozent sinken.
Hintergrund
Die Künstlersozialabgabe ist ein Pflichtbeitrag für Unternehmen, die kreative oder publizistische Leistungen nutzen – zum Beispiel für Grafik, Musik oder Texte. Damit wird ein Teil der Sozialversicherung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler mitfinanziert.
Über die Künstlersozialversicherung sind aktuell rund 190.000 selbstständige Kreative pflichtversichert – ähnlich wie Angestellte in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie zahlen dabei nur die Hälfte der Beiträge selbst. Die andere Hälfte wird über einen Bundeszuschuss (20 Prozent) sowie die Künstlersozialabgabe (30 Prozent) finanziert.
Diese Umlage zahlen Unternehmen, die regelmäßig kreative oder publizistische Leistungen beauftragen. Die Bemessungsgrundlage ist dabei das Honorar, das im Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt wird.
Ausblick 2026
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt, wird der Abgabesatz im Jahr 2026 von derzeit 5,0 auf 4,9 Prozent gesenkt. Grund dafür ist die verbesserte wirtschaftliche Lage in der Kultur- und Kreativbranche. Ziel der Bundesregierung ist es, die Künstlersozialabgabe langfristig stabil zu halten – auch angesichts digitaler Veränderungen in der Branche.