Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Unternehmer vom 15. Februar 2025

Lieferung und Erwerb von Kunstgegenständen: ermäßigter Steuersatz

Der ermäßigte Steuersatz gilt nun auch für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen.

Das ändert sich

Die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Dies ist durch eine unionsrechtliche Änderung zum 1.1.2025 möglich geworden. Auf die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken darf der ermäßigte Umsatzsteuersatz aber weiterhin nicht angewendet werden.

Inkrafttreten

Gilt ab 1.1.2025.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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