Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Privatvermögen vom 15. Februar 2025

Mehr Kinderbetreuungskosten abziehbar

Eltern können künftig einen höheren Anteil ihrer Kinderbetreuungskosten steuermindernd geltend machen.

Das ändert sich

Bisher können zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Die Begrenzung von zwei Drittel der Aufwendungen wird auf 80 % der Aufwendungen und der Höchstbetrag auf 4.800 EUR erhöht.

Inkrafttreten

Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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