Artikel aus dem Themenbereich: Privater Immobilienbesitz vom 15. April 2025

Neue Grundsteuer in Hessen ist verfassungsgemäß

Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass die neue Regelung zur Grundsteuer in Hessen verfassungsgemäß ist.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue Berechnung der Grundsteuer. Jedes Bundesland konnte entscheiden, ob es das sogenannte Bundesmodell oder eine eigene Regelung nutzt. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter zu gestalten und verfassungsfest zu machen. Die Umsetzung der Reform war jedoch alles andere als einfach. Und zudem gibt es nach wie vor Zweifel, ob die jeweiligen Modelle verfassungsgemäß sind. Aus diesem Grund befassen sich die Gerichte nun regelmäßig mit dieser Frage.

Auch das Hessische Finanzgericht verhandelte einen entsprechenden Fall: Eine Grundstückseigentümerin klagte gegen ihren Grundsteuerbescheid. Sie fand, dass die neue Berechnung nicht verfassungsgemäß sei, weil sie nicht die tatsächlichen Infrastrukturkosten der Gemeinden berücksichtigt. Dies verstoße nach Ansicht der Klägerin gegen das Bestimmtheitsgebot und Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

Entscheidung

Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot. Die Berechnung der Steuer ist vorhersehbar und daher rechtlich in Ordnung. Sie knüpft an das Eigentum an und somit ist das Leistungsfähigkeitsprinzip laut Auffassung des Finanzgerichts nicht verletzt. Das Gericht stellte klar, dass die Grundsteuer keine direkte Gegenleistung für eine bestimmte staatliche Leistung ist. Daher müssen die Infrastrukturkosten der Gemeinden nicht in die Berechnung einfließen.

Das Gericht sieht es als unbedenklich an, dass das Gesetz allein auf die Grundstücks- und die Gebäudegröße abstellt. Auch die Lage des Grundstücks kann berücksichtigt werden, solange nicht nur der Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage zur Steuerermittlung entscheidend ist.

Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof sich mit dem Fall aus Hessen befassen wird. Da das Thema grundsätzliche von Bedeutung ist, wurde eine Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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