Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Unternehmer vom 16. Juli 2025

Neue Steuer-Regelungen sollen Investitionen ankurbeln und die Wirtschaft stärken

Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett ein neues Gesetz für mehr Investitionen beschlossen. Mit dem sog. "Investitionssofortprogramm" will die Bundesregierung die Wirtschaft in Deutschland stärken und Unternehmen zum Investieren anregen.

Unternehmen sollen durch steuerliche Erleichterungen mehr investieren können. So soll die Wirtschaft wachsen, neue Jobs entstehen und Unternehmen mehr Planungssicherheit bekommen. Insgesamt soll es Steuererleichterungen in Höhe von 46 Milliarden Euro zwischen 2025 und 2029 geben.

  1. "Investitions-Booster": Wenn Unternehmen ab Juli 2025 neue Maschinen oder Geräte kaufen, dürfen sie diese wieder degressiv abschreiben. Das heißt: Sie können in den ersten Jahren nach dem Kauf einen größeren Teil der Kosten steuerlich geltend machen – und dadurch früher Steuern sparen. Diese Regel gilt bis Ende 2027 und soll Unternehmen dazu motivieren, jetzt in neue Technik und Ausstattung zu investieren.
  2. Steuersenkung für Firmen: Die Körperschaftsteuer soll ab 2028 schrittweise gesenkt werden – von jetzt 15 % auf 10 % im Jahr 2032.
  3. Thesaurierungsbegünstigung: Wer seine Gewinne im Betrieb lässt (statt sie privat zu entnehmen), soll ebenfalls weniger Steuern zahlen – künftig nur noch 25 % statt bisher 28,25 %. Die Senkung soll in drei Schritten erfolgen: 27 Prozent im Veranlagungszeitraum 2028/2029), 26 Prozent 2030/2031 und 25 Prozent ab 2032.
  4. Steuervorteile für neue Elektroautos: Wer als Unternehmen ein neues E-Auto kauft, soll die Kosten schneller abschreiben können. Im ersten Jahr sogar 75 % der Anschaffungskosten. Die Neuregelung soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 gelten.
  5. Bessere Regeln für Dienstwagen: Vorgesehen ist ein höherer Bruttolistenpreis für Elektro-Dienstwagen (bis zu 100.000 EUR statt bisher 70.000 EUR), damit sie von Steuer-Vorteilen profitieren. Dies soll für Kraftfahrzeuge gelten, die nach dem 30.6.2025 angeschafft werden.
  6. Mehr Förderung für Forschung: Firmen bekommen künftig mehr Unterstützung, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren – und zwar auch für sog. Gemein- und sonstige Betriebskosten (wie Miete oder Verwaltung).

Der Bundestag will das Gesetz am 27. Juni 2025 beschließen. Der Bundesrat soll am 11. Juli 2025 zustimmen. Die Regierung sieht das Gesetz als ersten Schritt. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft sollen folgen.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0