Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Privatvermögen vom 15. März 2025

Privatschule in der Schweiz: Wann das Schulgeld als Sonderausgabe abziehbar ist

Wenn ein Kind aufgrund seines Alters in Deutschland noch nicht schulpflichtig ist, können die Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Privatschule in der Schweiz nicht als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Hintergrund

Der Steuerpflichtige ist deutscher Staatsbürger und wohnt mit seiner Ehefrau und den beiden gemeinsamen Söhnen, geboren 2008 bzw. 2016, in der Schweiz. Er wurde im Streitjahr 2020 in Deutschland einzeln zur Einkommensteuer veranlagt.

Nach dem Schulgesetz des Wohnsitzkantons werden die Kinder mit dem Beginn jedes Schuljahres schulpflichtig, wenn sie bis zum vorangegangenen 31. Juli das 5. Altersjahr begonnen haben. Für das 2016 geborene Kind machte der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Steuererklärung für 2020 Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben geltend.

Das Finanzamt lehnte den Abzug mit der Begründung ab, es handele sich um eine private Schule, deren Sitz sich nicht im EU/EWR-Raum befinde.

Entscheidung

Nach erfolglosem Einspruch wies auch das Finanzgericht (FG) die Klage des Steuerpflichtigen zurück.

Normalerweise können 30 % des Schulgeldes, höchstens 5.000 EUR, als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Schule in der EU/EWR liegt und anerkannt ist. Da diese Bedingung nicht erfüllt war, wurde der Abzug zurückgewiesen.

Auch ein Abzug nach dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der Schweiz greift hier nicht, da keine steuerliche Ungleichbehandlung vorliegt. Dem Argument des Steuerpflichtigen, er hätte das Schulgeld „ohne jeden Zweifel“ steuerlich geltend machen können, wenn er und seine Familie also in Deutschland ansässig geblieben wären und das Kind im Streitjahr eine anerkannte Privatschule in Deutschland besucht hätte, folgte das FG demnach nicht.

In Deutschland würde der Sonderausgabenabzug nur bei einer Schulpflicht des Kindes gelten, die hier ebenfalls nicht erfüllt war.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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