Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Unternehmer vom 15. Januar 2026

Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028

Ab dem Jahr 2028 wird der Körperschaftsteuersatz in Deutschland schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % gesenkt. Die Maßnahme ist Teil des steuerlichen Investitionssofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Das ändert sich

Der Körperschaftsteuersatz wird ab dem 1.1.2028 in fünf Schritten jährlich um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt:

  • 2028: 14 %
  • 2029: 13 %
  • 2030: 12 %
  • 2031: 11 %
  • 2032: 10 %

Der aktuelle Steuersatz von 15 % bleibt für die Jahre 2026 und 2027 bestehen.

Die Tarifsenkung erfordert die Anpassung weiterer gesetzlicher Regelungen, insbesondere im Bereich der Kapitalertragsteuer und beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige. Diese Folgeänderungen werden in einem späteren Gesetzgebungsverfahren umgesetzt und sollen zeitlich mit der Senkung des Körperschaftsteuersatzes korrespondieren.

Inkrafttreten

  • Die schrittweise Senkung beginnt ab dem 1.1.2028.
  • Der endgültige Körperschaftsteuersatz von 10 % gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2032.
  • Die Anpassungen weiterer Regelungen erfolgen im Zuge der jeweiligen Tarifsenkungen.

Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0