Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Privatvermögen vom 05. September 2022

Seminar zur Geldanlage und Persönlichkeitsentwicklung: Kein Abzug als Betriebsausgabe

Seminarkosten werden nur in bestimmten Fällen steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt. Ein selbstständiger IT-Berater kann die Kosten für Seminare zur Geldanlage und allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehen. Im entschiedenen Fall war die inhaltliche Ausrichtung der Kurse zu unspezifisch.

Hintergrund

Der Kläger hatte als Diplom-Ingenieur eine langjährige "IT-Karriere in Weltfirmen" im Anstellungsverhältnis durchlaufen und war im Jahr 2014 arbeitslos geworden. Ab 2016 nahm er eine selbstständige Tätigkeit als IT-Berater auf.

In der Zeit der Arbeitslosigkeit besuchte er zahlreiche Seminare im Ausland, unter anderem zu Fragen des Vermögensaufbaus und zur Persönlichkeitsentwicklung. Die Kosten von 27.000 EUR machte er in seiner Einkommensteuererklärung 2014 als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an und verwies u. a. auf den fehlenden berufsspezifischen Zuschnitt der Seminare.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht entschied, dass das Finanzamt die Seminarkosten zu Recht nicht anerkannt hatte. Aufwendungen sind nur dann als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar, wenn ein hinreichend konkreter Zusammenhang zu den Einkünften besteht, in deren Rahmen der Kostenabzug begehrt wird. Voraussetzung ist, dass der Entschluss zur Aufnahme der zukünftigen Berufstätigkeit bereits getroffen worden ist und aus objektiven Umständen abgeleitet werden kann. Zudem muss die betriebliche Veranlassung der Kosten nachgewiesen werden – die objektive Beweislast hierfür liegt beim Steuerzahler.

Im vorliegenden Fall war nicht ersichtlich, dass sich der Kläger bereits im Jahr 2014 endgültig zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit entschlossen hatte. Aufgrund seiner vorgetragenen jahrelangen Berufserfahrung und hohen Qualifizierung war zu erwarten gewesen, dass er direkt nach seinem Arbeitsplatzverlust 2014 damit beginnt, entsprechende Aufträge und Auftraggeber zu akquirieren. Entsprechende Aktivitäten konnte er jedoch nicht nachweisen.

Darüber hinaus fehlte es auch an einem hinreichenden Zusammenhang zwischen den Seminarinhalten und der späteren Beratungstätigkeit. Allgemeine Vermögens- und Geldanlagethemen weisen keinen Bezug zu dieser Tätigkeit auf. Gleiches gilt für das Seminar "Nie wieder arbeiten", das gerade nicht auf eine aktive Tätigkeit als IT-Berater abzielt. Die Seminare zur Persönlichkeitsentwicklungen hatten eine allgemein angelegte Ausrichtung und somit einen privaten Charakter. Die Kurse waren nicht auf bestimmte Berufsgruppen zugeschnitten, sondern richteten sich an alle Personen, die ohne große Anstrengungen reich werden wollen.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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