Artikel aus dem Themenbereich: Sonstiges vom 15. Januar 2026

Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 2026

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt werden.

Hintergrund

Die Gastronomiebranche war in den letzten Jahren durch die Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen stark belastet. Um die Branche zu unterstützen, wurde die Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) bereits vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2023 temporär auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Seit dem 1.1.2024 gilt wieder der reguläre Steuersatz. Ziel der geplanten dauerhaften Senkung ist es, die wirtschaftliche Situation der Gastronomie zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Das ändert sich

Für Speisen, die im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen verkauft werden, soll dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gelten.

Die Abgabe von Getränken bleibt weiterhin mit dem regulären Steuersatz belastet.

Inkrafttreten

Die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie ist ab dem 1.1.2026 vorgesehen.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0