Steuerbescheide: Zukünftig 4-Tage-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe
Die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten werden verlängert.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hat die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Daher musste auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten aus verschiedenen Rechtsbereichen vorgenommen werden.
Das ändert sich
Um die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten an die verlängerten Laufzeitvorgaben anzugleichen, werden diese von 3 auf 4 Tage geändert.
Fällt das Ende der neuen 4-Tagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf so wie bei der bisherigen 3-Tagesfrist auf den Ablauf des nächsten Werktags.
Beispiel: Ein Steuerbescheid geht an einem Dienstag (4.3.) zur Post. Der 4. Tag wäre ein Samstag (8.3). Der Bescheid gilt erst am Montag der nächsten Woche (10.3.) als bekanntgegeben. Die Einspruchsfrist endet mit Ablauf des 10.4.
Entsprechendes gilt für die Klagefrist.
Inkrafttreten
Die Neuregelung ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.
Hinweis
Nach dem Regierungsentwurf sollte zukünftig auch die Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einem Samstag möglich sein. Diese Regelung hat der Bundestag jedoch nicht übernommen.