Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Unternehmer vom 15. März 2025

Unterliegt digitale Werbung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

Die Aufwendungen, die eine Spezialagentur für die Beschaffung von Werbeflächen im Außenbereich aufwendet, müssen nicht zur Gewerbesteuer hinzugerechnet werden.

Hintergrund
Die Klägerin war im Streitzeitraum im Bereich der Beratung für Außenwerbung und Vermittlung von Werbeträgern tätig. Ihr Geschäftszweck war die Beratung bei der Konzeption von Außenwerbekampagnen und die Begleitung der praktischen Umsetzung. Sie führte keine kreativen Tätigkeiten aus und überließ keine Werbeträger. Die Mediaplanung umfasste die Definition strategischer Kriterien für Werbeträger und die Buchung von Werbeflächen.

Die Finanzverwaltung sah die Buchungen als Mietverhältnisse an und wollte diese als Mietaufwendungen gewerbesteuerlich hinzurechnen. Das Finanzgericht (FG) widersprach dieser Auffassung.

Entscheidung
Die Revision wurde abgewiesen, da die Spezialagentur keine Ansprüche aus den Verträgen ableiten konnte, die über die Sichtbarmachung von Werbung hinausgehen.

Es fehlte an einer Rechteüberlassung. Bei analogen Werbeträgern kann ein Werkvertrag vorliegen, wenn der Anbieter wesentliche Pflichten übernimmt. Bei digitaler Werbung steht die Werbeleistung im Vordergrund, nicht die Nutzung der Fläche.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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