Artikel aus dem Themenbereich: Vereine vom 21. Juni 2022

Vereinsgeschäftsführer - Wann kann er ins Vereinsregister eingetragen werden?

Vielfach sehen Vereinssatzungen neben dem Vorstand einen „Geschäftsführer“ vor, der die laufenden Geschäfte des Vereins führt. Diese Vorgaben genügen, um einen solchen Geschäftsführer als besonderen Vertreter ins Vereinsregister einzutragen.

Den Begriff des Geschäftsführers gibt es im Vereinsrecht nicht. Grundsätzlich führt der Vorstand die Geschäfte des Vereins. Er kann natürliche Personen mit Geschäftsführungsaufgaben betrauen, deren rechtliche Stellung dann die von leitenden Angestellten ist. Die haben aber grundsätzlich keine Befugnis, den Verein rechtlich zu vertreten. Das kann aber über Vollmachten geregelt werden.

§ 30 BGB sieht als zusätzliches Vertretungsorgan den „besonderen Vertreter“ vor. Er kann wie der Vorstand ins Vereinsregister eingetragen werden und kann den Verein wie dieser gesetzlich vertreten – allerdings mit beschränktem Geschäftskreis. Eine Generalvollmacht, wie das die Prokura bei Handelsgesellschaften darstellt, sieht das Vereinsrecht nämlich nicht vor. Der besondere Vertreter kann deswegen nur „für gewisse Geschäfte“ des Vereins bestellt werden. Herrschende Auffassung ist, dass der besondere Vertreter nur ins Vereinsregister eingetragen werden kann, wenn die Satzung das so regelt. Es muss aber nicht unter diesem Begriff in der Satzung benannt sein – so das KG Berlin in einem aktuellen Beschluss (1.04.2022, 22 W 12/22). Wenn sich aus der Auslegung der Satzung ergibt, dass ein als „Geschäftsführer“ bezeichnetes Organ die Befugnisse eines besonderen Vertreters haben soll, genügt diese Vorgabe für die Eintragung.

Auch sein Tätigkeitsbereich kann sehr allgemein definiert sein. Nach Auffassung des KG genügt die Satzungsangabe „Erledigung der laufenden Geschäfte des Vereins“. Darunter fallen dann solche Geschäfte, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft des Vereins von weniger erheblicher Bedeutung sind.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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