Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Privatvermögen vom 06. Dezember 2022

Überwiegender Aufenthalt in China ohne Familie: Unbeschränkte Steuerpflicht ja oder nein?

Art. 4 Abs. 1 DBA-China definiert die Voraussetzungen der Ansässigkeit nicht abkommensautonom, sondern durch ausdrückliche Anknüpfung an das innerstaatliche Recht des jeweiligen Vertragsstaats.

Hintergrund

Der Kläger ist gebürtiger Chinese und hat mit seiner in Deutschland geheirateten Ehefrau ein gemeinsames Kind. Die beiden Eheleute haben gemeinsam ein Grundstück in Deutschland erworben, in dem die Ehefrau mit dem Kind lebt. Der Kläger hat die Baukosten für das Gebäude allein getragen.

Der Kläger hat auch in China ein Grundstück und betreibt dort umfangreiche Investitionen in chinesische Kapitalgesellschaften, die zu hohen Gewinnausschüttungen in den Streitjahren geführt haben.

Der Kläger behauptet, seinen Wohnsitz ausschließlich in China zu haben, sodass sich keine Steuerpflicht der Dividenden in Deutschland ergäbe.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Kläger ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und muss daher die Dividenden im Inland versteuern. Er hat eine Wohnung in Deutschland inne, die nach objektiven Maßstäben dauerhaft genutzt und beibehalten wird; aus den Unterlagen ergibt sich eine Nutzung an mehr als 90 Tagen pro Jahr. Sein Wille, an diesem Platz keinen Wohnsitz zu begründen, ist irrelevant; maßgeblich sind allein die tatsächlichen Lebensverhältnisse.

Das DBA-China weist ebenfalls Deutschland das Besteuerungsrecht zu, da es gem. Art. 4 Abs. 1 DBA-China keine eigenständige Definition der Ansässigkeit vornimmt, sondern an das innerstaatliche Recht – hier von Deutschland – anknüpft. In China dagegen ist der Kläger nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Die Prüfung von Art. 4 Abs. 2 DBA-China (tie-breaker-rule) ist somit nicht mehr notwendig, da der Kläger bereits nach Art. 4 Abs. 1 DBA-China nur in einem Vertragsstaat (hier Deutschland) ansässig ist.


Unsere Fachartikel sind nach bestem Wissen redaktionell erstellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Sprechen Sie uns gerne für eine persönliche Beratung an: +49 6173 7835-0

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