Artikel aus dem Themenbereich: Steuerrecht Unternehmer vom 21. Juni 2022

Wartungsgebühren beim Leasing: Wie werden diese gewerbesteuerlich behandelt?

Viele Fahrzeuge werden geleast. Werden auch Wartungsgebühren erhoben, sind diese dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.

Hintergrund

Die Klägerin ist eine GmbH, die Nutzfahrzeuge an Dritte im Rahmen eines Leasings überlässt. Für diese Fahrzeuge übernahm die Klägerin, wie vertraglich vereinbart, die Wartungsgebühren. Das Finanzamt rechnete die Wartungsgebühren als Teil der Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzu.

Die Klägerin machte geltend, dass sie keine über die gesetzliche Pflicht hinausgehende vertragliche Verpflichtung übernommen hat. Das Finanzamt sah jedoch die Kosten für die Instandhaltung als Teil des Leasingentgelts an. Ihre Klage begründete die Klägerin damit, dass die Behandlung gegen die Grundsätze der Systematik der Hinzurechnung verstößt, nämlich der Gleichstellung von Kauf bzw. Miete oder Leasing. Der Leasingnehmer hat eine mehr einem Eigentümer als einem Mieter vergleichbare Rechtsstellung, sodass ihn regelmäßig die Erhaltungspflicht trifft.

Entscheidung

Das Finanzgericht wies die Klage als unbegründet zurück. Die im Rahmen von Leasingverträgen aufgewendeten Wartungsgebühren sind dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Der Begriff der “Leasingraten” versteht sich in einem wirtschaftlichen Sinne. Zur Leasingrate gehören grundsätzlich auch gesondert in Rechnung gestellte Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung, Verwaltung sowie umlagefähige Betriebskosten.

Die Miet- bzw. Pachtsache ist vom Vermieter/Verpächter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Damit wären die Wartungsgebühren vom Vermieter/Pächter zu tragen. Durch die Leasingverträge wurde diese Verpflichtung jedoch auf den Leasingnehmer übertragen. Zudem hat die Klägerin im Streitfall die Wartungspflichten nicht lediglich im eigenen betrieblichen Interesse übernommen, da sie vertraglich verpflichtet war, die Leasinggegenstände laufend zu warten.


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