Lohnsteuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Im Jahr 2026 treten zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl Unternehmen, Selbstständige als auch Privatpersonen betreffen. Die wichtigsten Neuerungen im Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung sind nachfolgend übersichtlich zusammengefasst.
Erhöhung des Grundfreibetrags und Anpassung des Lohnsteuertarifs
Der Grundfreibetrag und die Tarifeckwerte werden angehoben, um Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten.
Das ändert sich
- Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 EUR (2025) auf 12.348 EUR (2026).
- Der Spitzensteuersatz greift ab 2026 erst ab 69.799 EUR (bisher 68.430 EUR).
Inkrafttreten
Ab 1.1.2026.
Solidaritätszuschlag: Anhebung der Freigrenze
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird erhöht, sodass mehr Arbeitnehmer von der Abgabe befreit werden.
Das ändert sich
Die Jahreslohnsteuergrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags steigt auf 20.350 EUR (Steuerklasse III: 40.700 EUR).
Inkrafttreten
Ab 1.1.2026.
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Das Verfahren zur steuerfreien Auszahlung von Arbeitgeberzuschüssen wird digitalisiert.
Das ändert sich
Das bisherige Papier-Bescheinigungsverfahren wird durch das ELStAM-Verfahren ersetzt. Für die Prüfung der Steuerfreiheit sind ab 2026 die elektronisch abgerufenen ELStAM maßgeblich.
Inkrafttreten
Ab 1.1.2026.
Vorsorgepauschale: Neue Regelungen und Wegfall der Mindestvorsorgepauschale
Die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzug wird neu geregelt.
Das ändert sich
- Die Mindestvorsorgepauschale entfällt ab 2026.
- Für die Vorsorgepauschale sind künftig die im ELStAM-Verfahren mitgeteilten Beiträge maßgeblich.
- Neu: Ein Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung wird in die Vorsorgepauschale einbezogen, sofern der Gesamtbetrag 1.900 EUR nicht übersteigt.
Inkrafttreten
Ab 1.1.2026.
Elektronische Anzeige bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug
Die Meldung fehlerhafter Lohnsteuerabzüge an das Finanzamt wird digitalisiert.
Das ändert sich
- Die haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers muss ab 2026 elektronisch erfolgen.
Inkrafttreten
Ab 1.1.2026.
Behinderten-Pauschbetrag: Elektronische Datenübermittlung
Die Beantragung des Behinderten-Pauschbetrags wird digitalisiert.
Das ändert sich
Bei Neufeststellungen oder Änderungen einer Behinderung ist eine elektronische Datenübermittlung der zuständigen Stelle an die Finanzverwaltung erforderlich.
Inkrafttreten
Ab 1.1.2026.
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob)
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs wird angepasst.
Das ändert sich
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt ab 2026 auf 603 EUR monatlich.
Inkrafttreten
Ab 1.1.2026.